Der Beleg- und Finanzfluss
Anforderungen an einen Finanzabgleich aus Sicht des Kunden
Jedes Unternehmen ist verpflichtet über seine Geschäftsaktivitäten Buche zu
führen. In der Regel wird eine Doppelte Buchhaltung geführt (Pflicht für GmbH
und AG). Im Detailhandel wird der hauptsächliche Umsatz meistens über eine
Kasse abgerechnet und in der Buchhaltung verbucht. Juristisch ist der
Kassenbeleg gegenüber dem Kunden verbindlich, sowie die Buchhaltung gegenüber
der Revisionsstelle verbindlich ist. Daher wird normalerweise im Detailhandel
die Kasse mit der Buchhaltung abgestimmt (Kasse zu Bank).
EFT/POS Transaktionen werden auf der Kasse erfasst. Die Auszahlung der
Transaktionen erfolgt aber erst nach einer vertraglich vereinbarten Zeit (z.B.
3 Tage) nach Abzug einer Transaktionsgebühr sowie Kommissionen. Der Kunde
erhält also für 100 CHF nur 97 CHF (3% Kommission). Ebenfalls erhält der Kunde
für alle EFT/POS Terminals einen Sammelbeleg. Der Kunde muss nun sicherstellen,
dass auf diesem Sammelbeleg alle Transaktionen welche auf den Terminals
ausgeführt wurden ausbezahlt werden und dass die Kommissionierung richtig
verrechnet wurde.
Bei einer Terminalpopulation von mehr als 5 Terminals pro Kunde ist dies nur
sehr schwierig oder mit extrem hohem Aufwand möglich. Viele Kunden stimmen die
Buchhaltung daher nur mit Schwellwerten (Saldo) ab, da der detaillierte
Abstimmungsaufwand zu gross ist.
Grafische Darstellung des Finanz- und Belegflusses
Nachfolgendes Schema erläutert den Finanz-und Belegfluss bei EFT/POS-Zahlungen:
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In der oben gezeigten Grafik werden die folgenden Beispielzahlen verwendet:
Das Terminal erzeugt vier Transaktionen im Totalwert von 20 CHF. Der ausbezahlte
Betrag beträgt nach Abzug der Kommissionen und Gebühren 19.35 CHF.
Legende:
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Alle Transaktionen werden periodisch an das PMS übermittelt. Das PMS sammelt
diese Transaktionen. Die Transaktionen werden Transaktionsgenau an das PMS
übermittelt.
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Das PMS sendet die Buchungen periodisch an das Acquirer System weiter. Die
Transaktionen werden Transaktionsgenau an den Acquirer übermittelt
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Der Acquirer bereitet täglich alle Zahlungen für die Auszahlung an den Kunden
auf. Hierbei produziert der Acquirer die elektronische Vergütungsanzeige (EVR,
EGA, EPA, EVG, RAF) und stellt diese dem PMS zu Verfügung. Die elektronische
Vergütungsanzeige ist Transaktionsgenau. Sie enthält alle Transaktionen welche
von den Terminals produziert wurden mit Bruttobeträgen (analog Terminal).
Ebenfalls beinhaltet sind die Kommissionssätze, die Gebühren sowie allfällige
Chargebacks.
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Mit der Produktion der elektronischen Vergütungsanzeige wird der Bank ein
Vergütungsauftrag übermittelt. Der Vergütungsauftrag ist in der Regel ein
Sammelbeleg über mehrere Transaktionen und Terminals. Die
Verdichtung/Gruppierung der Transaktionen erfolgt analog der Acquirer
Vertragsstruktur. Die Transaktionen werden als Sammelbeleg übermittelt;
Kontenstrukturgenau.
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Die Bank löst eine Zahlung aus und avisiert den Kunden mittels eines DTA-Files
sowie eines Beleges (Gutschriftsbeleg). Diese Bankvergütung enthält den Betrag
(Sammelbeleg). Der Buchhalter übernimmt diese Zahl in seine Buchhaltung (Bank).
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Das PMS stimmt die Transaktionen mit den elektronischen Vergütungsanzeigen ab
(Transaktionsgenau) (Abgleich 1), verbucht die Kommissionen, Gebühren und
Chargebacks, und stellt diese Informationen der Buchhaltung zur Verfügung. Der
Buchhaltungsexport-Client (FIBUSync) bezieht diese Daten verdichtet sie gemäss
den Anforderungen der Buchhaltung (z.B. Total pro Karte und Filiale, Total pro
Unternehmen, etc.) Die Daten werden danach in buchhaltungskonforme
Buchungssätze konvertiert und der Buchhaltung übergeben. Der Abgleich erfolgt
nun automatisch auf Buchhaltungskonten-Ebene (Abgleich 2).
Somit kann sichergestellt werden, dass in dem von der Bank überwiesenen Betrag
alle Einzelbuchungen (EFT/POS Transaktionen) beinhaltet und abgestimmt sind.
Die Buchhaltung kann nun noch einen Quercheck mit der Kasse durchführen. Dies
ist jedoch Sache jedes Kunden und fällt nicht in die Verantwortung des EFT/POS
Systems.
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