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Kreditkarten Non-Discrimination Rule (NDR) per 01. August 2015 wirksam!

Pünktlich auf die Lancierung von unzähligen neuen mobilen Bezahllösungen wir auch der WEKO Entscheid zur Interchange-Regulierung sowie der NDR wirksam. Dies bedeutet: Händler dürfen ab dem 1.8.2015 keine Kommissionen mehr an den Konsumenten weiterverrechnen. Die NDR betrifft nicht nur die grossen Onlinehändler in der Schweiz, sondern auch alle mobilen Bezahllösungen, welche für Kreditkarten eine Transaktionsgebühr verlangen.

Was gilt

Kaum auf dem Markt, müssen einige mobile Zahllösungen schon Korrekturen bei den Gebühren vornehmen. Wer den Entscheid der WEKO über die NDR (Non-Discrimination Rule) ernst nimmt, darf per sofort für das Bezahlen mit Kreditkarte keine Preisaufschläge mehr an den Karteninhaber verrechnen. Wenn ich folglich mit meiner Kreditkarte im Onlineshop, am Verkaufspunkt oder in einer mobilen App bezahle, dürfen mir dafür keine Kosten aufgeschlagen werden. Denn mit der Regulierung der Kreditkartenkommissionen (Interchange) hat, die in der Schweiz aufgehobene NDR, wieder Gültigkeit.

Wer hält sich an die NDR-Regelung

Die neuen mobilen Bezahlverfahren ermöglichen Services, die meistens kostenpflichtig sind. Vorbildlich ist lediglich die UBS mit Paymit oder die Migrosbank mit P2P.ch. Die Mehrheit der anderen Lösungsanbieter wälzt die Kosten auf den Nutzer ab. Aus wirtschaftlicher Perspektive erscheint das logisch, da es sich um eine Geldüberweisung und (noch) nicht um einen Einkaufsservice handelt. Die entscheidende Frage aber ist was geschehen wird, wenn diese Services für den Einkauf im Onlinehandel oder am Verkaufspunkt genutzt werden können? Den Anbietern zufolge ist dies bereits in Vorbereitung. Und dann darf der Service dem Karteninhaber auch keine zusätzlichen Kosten verrechnen sonst wird gegen die NDR verstossen.

Business Case

Stellen Sie sich diesen Business Case vor: Sie bauen eine Bezahl-App und bieten Bezahlen mit der per Registrierung hinterlegten Kreditkarte an. Dafür benötigen Sie als App-Betreiber einen Händlervertrag für Distanzzahlungen, eine zugelassene PCI konforme PSP Lösung oder einen Partner. Setzen Sie diese mobile Bezahllösung nun am Verkaufspunkt ein, so halten Sie sich nicht an die Vorgaben von MasterCard und Visa, da die Zahlung technisch gesehen einer Distanz- und nicht einer Präsenzzahlung entspricht. Wird die Lösung trotzdem gewährt, hat der Händler zusätzlich zu den PSP Kosten automatisch höher anfallende Kreditkartenkommission (Distanzzahlung). Diese Gebühren darf er nun nicht mehr an den Konsumenten weitergeben. Wer soll das bezahlen?

Was meint der Handel in der Schweiz

Jahrelang hat sich der Handel für tiefere Transaktionskosten eingesetzt. Jetzt hat er mit Hilfe der WEKO eine Regulierung und weitere Senkung der Kommissionen bis 2017 erreicht. Unter der Auflage, dass die NDR auch in der Schweiz wieder wirksam wird. Doch welcher Händler ist nun bereit, freiwillig die höheren Gebühren für eine mobile Bezahlmethode zu tragen? Die mir bekannten Händler warten gerne bis mobiles Bezahlen zu den heutigen Konditionen und mit einem Präsenzvertrag abgewickelt werden kann. Über 100‘000 installierte NFC Fähige EFT/POS Terminals warten lediglich darauf, dass die Issuer in Zusammenarbeit mit VISA und MasterCard endlich den direkten Zugang auf das Smartphone ermöglichen. Dadurch entstehen dem Handel bei besten Kommissionen keine zusätzlichen Kosten und der Bezahlprozess ist für alle Bezahlmethoden einheitlich.

Zukunft

Ob der Händler in Zukunft auf die Beschaffung eines EFT/POS Terminals verzichten kann? Das wäre die logische Folge. Doch das EFT/POS Terminal bleibt bis zu dem Tag, an welchem alle Konsumenten das Plastik gegen ein Smartphone oder digitalen Datenträger eingetauscht haben. Wieso also nicht die bestehende Infrastruktur nutzen, statt proprietäre Payment Methoden über Kassensoftware zu installieren. Diese Situation gab es im Schweizer EFT/POS Markt vor der Vereinheitlichung unter ep2 auch schon. Eines ist sicher, es bleibt spannend.

Quellen:

http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37691.pdf
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37693.pdf

Daniel Eckstein

Daniel ist der Verwaltungsratspräsident und Gründer von Abrantix, ein Visionär, Querdenker und die treibende Kraft hinter Abrantix. Zusammen mit seinen anderen Partnern hat er das Unternehmen zu einem führenden Anbieter von Zahlungssoftware entwickelt.

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